Vorauswahltermine für die Hauptkörung in Verden, 25.11. 2023

Vorauswahltermine 2023

Stuhr – Donnerstag, 05. Oktober 2023

Hof Weber, An der Sägerei 2, 28816 Groß Mackenstedt

 Clus – Montag, 09. Oktober 2023

Reithalle Familie Grober, Clus 1, 37581 Bad Gandersheim

 Bedburg – Mittwoch, 11. Oktober 2023

Hengststation Schurf, Sankt Rochus Str. 1b, 50181 Bedburg

 Ringstedt – Donnerstag, 12. Oktober 2023

Reitanlage Jagels, Hinterfeld 29, 27624 Ringstedt (Geestland)

 Adelheidsdorf – Samstag, 14. Oktober 2023

Hengstprüfungsanstalt, An der Hengstprüfungsanstalt 1, 29352 Adelheidsdorf

 Zur Vorauswahl und zur Körung sind zugelassen:

  • 2020 geborene Hengste
  • bis einschließlich im Mai 2021 geborene Hengste

Im Juni 2021 geborene Hengste können zugelassen werden, wenn ein Attest

eines Fachtierarztes für Pferde über den Entwicklungsstand des Pferdes bei Aufnahme des Trainings vorliegt. Dieses Attest ist vor dem Trainingsbeginn zu erstellen und sollte ausweisen, dass der Hengst die entwicklungsbedingten Voraussetzungen für den Trainingsbeginn erfüllt.

 Diese Bescheinigung muss bei der Anmeldung des Hengstes zur Vorauswahl eingereicht werden.

Ab 01. Juli 2021 geborene Hengste sind nicht zugelassen.

Der Hengst muss im Besitz eines Mitgliedes des Verbandes der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover e.V. sein.

Nennungsschluss:                  07. September 2023

Anmeldegebühr:                     € 40,-

Nachnenngebühr:                   € 20,-

Foto für Körkatalog:                € 20,- (für jeden zugelassenen Hengst)

Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular, welches auf www.ponyhannover.de veröffentlicht ist.

Die Teilnahme an einem der Vorauswahltermine ist Bedingung, um zur Hauptkörung des Verbandes im November zugelassen zu werden.

Dies gilt für alle Hengste, die in unserem Verband noch nicht zur Körung vorgestellt wurden, mit Ausnahme von in anderen Züchtervereinigungen bereits im Hengstbuch I eingetragenen Hengsten.

Gegen das Ergebnis der Auswahl kann kein Widerspruch eingelegt werden.

Hengste, die auf einem Auswahltermin nicht zur Körung zugelassen wurden, können auf der Frühjahrskörung vorgestellt werden.

Auf der Frühjahrskörung können alle Hengste des Jahrganges 2021 teilnehmen. Ältere Hengste müssen gemäß Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse eine entsprechende Leistungsprüfung vorlegen.

Gem. Vorstandsbeschluss vom 31.07.2019 können sowohl 2,5-jährige als auch 3-jährige Hengste auf den Vorauswahlterminen mit Beschlag vorgestellt werden.

Auf den Vorauswahlterminen sind Hengste ohne Beinschutz vorzustellen.

Die original Zuchtbescheinigung ist bei der Vorauswahl vorzulegen.

Ablauf Vorauswahl:

-            Messen und Identifizierung

-           Vorstellung auf festem Boden

1. Schritt auf die Körkommission zu

2. Aufstellen des Hengstes

3. Schritt von der Kommission weg

4. Trab auf die Kommission zu

5. Trab von der Kommission weg

Die Note für die Korrektheit des Ganges, die anlässlich der Vorstellung auf festem Boden auf der Vorauswahl vergeben wird, wird für die Körung übernommen.

-           Vorstellung in der Halle

1.  Freilaufen im Trab und Galopp

2. Schrittring je Rasse und Bekanntgabe des Ergebnisses (zugelassen bzw. nicht zugelassen zur Körung)

-           Fototermin für die ausgewählte Hengste

Für die zur Körung ausgewählten Hengste ist das Blanko-Formular der tierärztlichen Bescheinigung, das vom Verband ausgegeben wird, von einem Fachtierarzt für Pferde bzw. Tierarzt mit Schwerpunkt Pferd auszufüllen.

Die ausgefüllte tierärztliche Bescheinigung ist spätestens bis zum 17. November 2023 (Poststempel) an die Geschäftsstelle des Verbandes zu senden. Die tierärztliche Bescheinigung sollte zum Zeitpunkt der Körung nicht älter als 14 Tage sein. Ohne Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung im Original kann der Hengst nicht zur Körung zugelassen werden.

Für alle zugelassenen Hengste wird eine DNA-Abstammungsüberprüfung auf Vater und Mutter verlangt. Hengste deren Abstammung nicht auf beide Eltern überprüft werden kann, können nicht zugelassen werden (Beschluss Delegiertenversammlung 2012).

 Hengste mit ausgeschorenen Ohren oder entfernten Tasthaaren können aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht zur Körung zugelassen werden.