Einladung zur ordentlichen Mitglieder- und Delegiertenversammlung des Verbandes der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover e. V.

ponyverband sg webEinladung zur ordentlichen Mitglieder- und Delegiertenversammlung des Verbandes der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover e. V.

am Freitag, 27. Mai 2022, 15:00 Uhr, Lindhooper Str. 92, 27283 Verden (Aller)

 

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

2. Ehrungen

3. Niederschrift der Mitglieder- und Delegiertenversammlung vom 11. Juni 2021

4. Jahresbericht 2021

5. Jahresabschluss und Kassenbericht 2021 sowie Voranschlag 2022

6. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung

7. Wahl der Kassenprüfer

8. Pferdeland Niedersachsen GmbH

9. Ponyforum GmbH

10. Verein zur Förderung von Zucht u. Sport mit Hannoverschen Ponys und Kleinpferden

11. Öffentlichkeitsarbeit

12. Satzungsänderungen:

(Teil B.17 Verbandsprämien - vorbehaltlich der FN-Tagung am 04. und 05. Mai 2022)

A.10 Organe des Zuchtverbandes

 A.10.2 Vorstand

Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

Neu (zusätzlich):

20. für die ehrenamtlichen Tätigkeiten (Arbeit in der Bewertungskommission gem. A11.1, Ausstellung von Messbescheinigungen, Registrierungen von Fohlen) Auslagen zu bestimmen.

A.11 Bewertungskommissionen und Ausschüsse

 A.11.1 Bewertungskommissionen

Alt:

Für die Tätigkeit in den Bewertungskommissionen können Auslagen erstattet werden, für den Rassevertreter nur als Mitglied in der Bewertungskommission 1.

B.17 Verbandsprämien

 B.17.1 Prämierung von Stuten

Alt:

1.Staatsprämienstutenanwärterinnen (St.Pr.A.)

Eine Stute die bei der Eintragung in das Stutbuch 1 des Verbandes im Alter von 3 oder 4 Jahren bei der Bewertung der äußeren Erscheinung und ihrer Bewegungen auf dem zentralen Stutbucheintragungstermin mindestens die Gesamtnote 7,6 (bei Islandpferden eine gewichtete Endnote von 7,9 in der Jungpferdebeurteilung gem. IPZV) erhält, wird mit der Anwartschaft ausgezeichnet..

 Die Auswahl wird vorgenommen vom 1. Vorsitzenden des Verbandes, den Vorsitzenden der Bezirksvereine, den jeweiligen Rassevertretern sowie dem Zuchtleiter bzw. den Stellvertretern der o. g. Personen.

2. Staatsprämienstute (St.Pr.St.)

Die Stute muss bei der Auswahl der Staatsprämienanwärterinnen im Alter von 3 oder 4 Jahren die Anwartschaft erhalten haben.

Stutbuch 1 Stuten können mit dem Titel „Staatsprämienstute“ ausgezeichnet werden, sofern sie die Bestimmungen des Niedersächsischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Zusatzbestimmungen des Verbandes erfüllen. Für Zuchtbetriebe in anderen Bundesländern außerhalb Niedersachsens gelten bei der Vergabe von Staatsprämien an Stelle der Niedersächsischen Grundsätze die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

Die Stute muss bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ein lebendes Fohlen zur Welt bringen.

Die Stute muss bis zum vollendeten 7. Lebensjahr die für ihre Rasse entsprechende Leistungsprüfung (gemäß Zuchtprogramm) ablegen. Stuten, die vor dem ersten Zuchteinsatz im Sport eigesetzt werden sollen, müssen das 1. Fohlen nicht bis zum vollendeten 7. Lebensjahr gebracht haben. Die Leistungsprüfung müssen diese Stuten spätestens vierjährig ablegen, bei Fjordpferden und Islandpferden spätestens sechsjährig.

Eine Verbandsprämienstute, die bis zum 7. Lebensjahr ein lebendes Fohlen zur Welt gebracht hat und die für ihre Rasse entsprechende Leistungsprüfung bis zum vollendeten 7. Lebensjahr mit einer Endnote von mindestens 8,0 (Isländer: gerittene FIZO-Prüfung: Viergänger 8,0/Fünfgänger 8,2) abgelegt hat, erhält ebenfalls den Titel „Staatsprämienstute“. Hierbei gilt ebenso: „Verbandsprämienstuten, die vor dem ersten Zuchteinsatz im Sport eingesetzt werden sollen, müssen das 1. Fohlen nicht bis zum vollendeten 7. Lebensjahr gebracht haben. Die Leistungsprüfung müssen diese Stuten spätestens vierjährig ablegen, bei Fjordpferden und Islandpferden spätestens sechsjährig“

3. Verbandsprämienstute (V.Pr.St.)

Eine Stute die bei der Eintragung in das Stutbuch 1 des Verbandes im Alter von 3 oder 4 Jahren bei der Bewertung der äußeren Erscheinung und ihrer Bewegungen auf dem zentralen Stutbucheintragungstermin die Gesamtnote 7,5 (bei Islandpferden eine gewichtete Endnote von 7,8 in der Jungpferdebeurteilung gem. IPZV) erhält, wird mit dem Titel Verbandsprämienstute ausgezeichnet.

4. Elitestute

Der Titel „Elitestute“ wird an Stuten vergeben, die im Stutbuch 1 des Verbandes eingetragen sind und mindestens 8 Punkte bzw. ab 12 Jahren 10 Punkte nach folgendem Bewertungssystem erreicht haben:

Bewertungssystem:

Für jeden Nachkommen                                                                                                                                  1 Punkt

Für jede Stute, die in das Stutbuch 1 eingetragen wird                                                                           1 Punkt

Für die eigene erfolgreich abgelegte Zuchtstutenprüfung                                                                   1 Punkt

Für jeden Nachkommen, der gekört wird                                                                                                   2 Punkte

Für jeden Nachkommen, der den Titel „St.Pr.St.“ erhält                                                                          2 Punkte

(hierbei wird der Punkt für die Stutbuch1-Stute nicht zusätzlich gezählt)

5. Leistungsstute

Stuten die die Eigenleistung entsprechend der Zuchtprogramme mit einer gewichteten Endnote von 7,5 (Isländer: gerittene FIZO-Prüfung: Viergänger 7,9 / Fünfgänger 8,0) und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen aufweisen können, erhalten auf Antrag den Titel „Leistungsstute“.

Neu:

Die Prämierung von Stuten erfolgt gemäß der aktuellen ZVO nachfolgenden Maßgaben:

Staatsprämienstutenanwärterinnen (St.Pr.A.)

Eine Stute die bei der Eintragung in das Stutbuch 1 des Verbandes im Alter von 3 oder 4 Jahren bei der Bewertung der äußeren Erscheinung und ihrer Bewegungen auf dem zentralen Stutbucheintragungstermin mindestens die Gesamtnote 7,6 (bei Islandpferden eine gewichtete Endnote von 7,9 gemäß Kriterien der Jungpferdebeurteilung IPO) erhält, wird mit der Anwartschaft ausgezeichnet.

Die Auswahl wird vorgenommen vom 1. Vorsitzenden des Verbandes, den Vorsitzenden der Bezirksvereine, den jeweiligen Rassevertretern sowie dem Zuchtleiter bzw. den Stellvertretern der o. g. Personen.

Staatsprämienstute (St.Pr.St.)

Die Stute muss bei der Auswahl der Staatsprämienanwärterinnen im Alter von 3 oder 4 Jahren die Anwartschaft erhalten haben.

Stutbuch 1 Stuten können mit dem Titel „Staatsprämienstute“ ausgezeichnet werden, sofern sie die Bestimmungen des Niedersächsischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Zusatzbestimmungen des Verbandes erfüllen. Für Zuchtbetriebe in anderen Bundesländern außerhalb Niedersachsens gelten bei der Vergabe von Staatsprämien an Stelle der Niedersächsischen Grundsätze die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

Die Stute muss bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ein lebendes Fohlen zur Welt bringen.

Die Stute muss bis zum vollendeten 7. Lebensjahr die für ihre Rasse entsprechende Leistungsprüfung (gemäß Zuchtprogramm) ablegen. Stuten, die vor dem ersten Zuchteinsatz im Sport eigesetzt werden sollen, müssen das 1. Fohlen nicht bis zum vollendeten 7. Lebensjahr gebracht haben. Die Leistungsprüfung müssen diese Stuten spätestens vierjährig ablegen, bei Fjordpferden spätestens sechsjährig.

Eine Verbandsprämienstute, die bis zum 7. Lebensjahr ein lebendes Fohlen zur Welt gebracht hat und die für ihre Rasse entsprechende Leistungsprüfung bis zum vollendeten 7. Lebensjahr mit einer Endnote von mindestens 8,0 (Isländer: gerittene FIZO-Prüfung: Viergänger 8,0/Fünfgänger 8,2) abgelegt hat, erhält ebenfalls den Titel „Staatsprämienstute“. Hierbei gilt ebenso: „Verbandsprämienstuten, die vor dem ersten Zuchteinsatz im Sport eingesetzt werden sollen, müssen das 1. Fohlen nicht bis zum vollendeten 7. Lebensjahr gebracht haben. Die Leistungsprüfung müssen diese Stuten spätestens vierjährig ablegen, bei Fjordpferden und Islandpferden spätestens sechsjährig“.

Eine Prämienstutenanwärterin im Alter von 3 oder 4 Jahren, (gemäß der aktuellen ZVO Anlage 7) die bis zum 7. Lebensjahr ein lebendes Fohlen zur Welt gebracht hat und die für ihre Rasse entsprechende Leistungsprüfung bis zum vollendeten 7. Lebensjahr mit einer Endnote von mindestens 8,0 abgelegt hat, erhält ebenfalls den Titel „Staatsprämienstute“. Hierbei gilt ebenso: „Prämienstutenanwärterinnen, die vor dem ersten Zuchteinsatz im Sport eingesetzt werden sollen, müssen das 1. Fohlen nicht bis zum vollendeten 7. Lebensjahr gebracht haben. Diese Stuten müssen die Leistungsprüfung spätestens vierjährig ablegen, bei Fjordpferden spätestens sechsjährig“.

Prämienstute-Anwärterin (Pr.St.AW.) bzw. Prämienstute (Pr.St.)

Der Titel Prämienstute-Anwärterin (Pr.St.AW.) bzw. Prämienstute (Pr.St.) wird gemäß der aktuellen ZVO Anlage 7: Vergaberichtlinien für Prämierungen Stuten vergeben.

Elitestute (Elite)

Der Titel Elitestute (Elite) wird gemäß der aktuellen ZVO Anlage 7: Vergaberichtlinien für Prämierungen Stuten vergeben.

Leistungsstute

Der Titel Leistungsstute wird gemäß der aktuellen ZVO Anlage 7: Vergaberichtlinien für Prämierungen Stuten vergeben.

Die Prämierungen für Islandpferde sind im Zuchtprogramm für Islandpferde festgelegt. Ausnahme bildet die Vergabe des Titels Staatsprämienanwärterin bzw. Staatsprämienstute.

B.17 Verbandsprämien

 B.17.2 Prämierung von Hengsten

Alt:

Hengste, die in dem Hengstbuch 1 einer anderen tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind, und die entsprechend ihrer Abstammung und Leistung in das Hengstbuch 1 des Verbandes übernommen werden, erhalten auf Antrag eine Neubeurteilung durch die Bewertungskommission für Hengste, um sie in das nachfolgende Prämierungssystem einzustufen.

1. Prämienhengstanwärter (PrA)

Ein Hengst, der das Urteil „gekört“ erhält und bei der Bewertung der äußeren Erscheinung und seiner Bewegungen mindestens die Gesamtnote 7,5 und in jedem der Teilkriterien mindestens die Teilnote 6,0 erhält, wird mit der Anwartschaft auf den Titel „Prämienhengst“ ausgezeichnet.

2. Prämienhengst (P)

Ein mit der Anwartschaft ausgezeichneter Hengst muss die Leistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 bzw. einer gerittenen FIZO-Prüfung für Islandpferde mit einer gewichteten Endnote von 7,9 für Viergänger oder 8,0 für Fünfgänger ablegen.

Ein Hengst, der nicht mit der Anwartschaft ausgezeichnet ist, aber mindestens bei der Exterieurbeurteilung die Endnote 7,0 erhalten hat und kein Teilkriterium unter 5,0 war, muss die Leistungsprüfung mit der gewichteten Endnote von mindestens 8,0 bzw. eine gerittene FIZO-Prüfung für Islandpferde mindestens mit einer gewichteten Endnote von 8,0 für Viergänger und 8,2 für Fünfgänger abgelegt haben, um den Titel „Prämienhengst“ zu erhalten.

Im Jahr der Vergabe des Titels muss der Hengst aktiv im Hengstbuch des Verbandes eingetragen sein (d. h. es muss für den Hengst der Jahresbeitrag entrichtet worden sein).

3. Elitehengst (E)

Der Hengst muss im Hengstbuch 1 des Verbandes eingetragen sein.

Den Erwerb des Titels muss der Besitzer beantragen.

Der Hengst muss die Leistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von mindestens 7,0 bzw. eine gerittene FIZO-Prüfung für Islandpferde mindestens mit einer gewichteten Endnote von 7,6 für Viergänger und 7,8 für Fünfgänger abgelegt haben.

15 Fohlen des Hengstes müssen einen I. Preis erhalten haben.

6 Nachkommen des Hengstes müssen in den höchsten Abschnitten des Zuchtbuches eingetragen sein (Stutbuch 1 oder Hengstbuch 1).

Hengste aus anderen Zuchtverbänden können nach der Eintragung in das Hengstbuch des Verbandes den Titel unter folgenden Voraussetzungen erhalten: Der Hengst muss die o. g. Anforderungen an die Leistungsprüfung, die Prämierung der Fohlen und die Eintragung der Nachkommen erfüllen, wobei die Prämierungen der mindestens 10 Fohlen mit einem I. Preis durch den Verband erfolgt sein müssen; Fohlenprämierungen aus anderen Verbänden werden nicht gewertet.

 4. Leistungshengst

Hengste, die die Eigenleistung entsprechend der Zuchtprogramme mit einer gewichteten Endnote von 7,5 (Isländer: gerittene FIZO-Prüfung: Viergänger 7,9 / Fünfgänger 8,0) und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen aufweisen können, erhalten auf Antrag den Titel „Leistungshengst“.

Neu:

Die Prämierung von Hengsten erfolgt gemäß der aktuellen ZVO nachfolgenden Maßgaben:

Prämienhengst-Anwärter (Pr.H.AW.) bzw. Prämienhengst (Pr.H.)

Der Titel Prämienhengst-Anwärter (Pr.H.AW.) bzw. Prämienhengst (Pr.H.) wird gemäß der aktuellen ZVO Anlage 6: Vergaberichtlinien für Prämierungen - Hengste vergeben.

Elitehengst (Elite)

Der Titel Elitehengst (Elite) wird gemäß der aktuellen ZVO Anlage 6: Vergaberichtlinien für Prämierungen - Hengste vergeben.

Leistungshengst

Der Titel Leistungshengst wird gemäß der aktuellen ZVO Anlage 6: Vergaberichtlinien für Prämierungen - Hengste vergeben.

Die Prämierungen für Islandpferde sind im Zuchtprogramm für Islandpferde festgelegt.

 

13. Zuchtbuchangelegenheiten

14. Anträge zur Tagesordnung

15. Termine 2022

16. Rückblick auf 75 Jahre Verbandsgeschichte

17. Verschiedenes

 

gez. Joachim Völksen

- 1. Vorsitzender -

 

Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 10. Mai 2022 an die Geschäftsstelle einzusenden. Im Anschluss lädt der Verband anlässlich des 75-jährigen Jubiläums zu einem Imbiss ein. Die Veranstaltung findet unter der aktuell gültigen Corona Verordnung des Landes Niedersachsen statt.