Vorauswahltermine für die Junghengstkörung

ponyverband sg web

Dienstag, 07. September 2021

Bedburg – Hengststation Schurf

Sankt Rochus Str. 1b, 50181 Bedburg

 

Donnerstag, 09. September 2021

Twistringen – Reitanlage Petermeier

Am Brink 19, 27239 Twistringen-Mörsen

 

Dienstag, 14. September 2021

Clus – Reithalle Familie Grober

Clus 1, 37581 Bad Gandersheim

 

Sonntag, 19. September 2021

Adelheidsdorf - Hengstprüfungsanstalt

An der Hengstprüfungsanstalt 1, 29352 Adelheidsdorf

 

Donnerstag, 23. September 2021

Ringstedt – Reitanlage Jagels

Auf dem Felde, 27624 Ringstedt

 

Zur Vorauswahl und zur Körung sind zugelassen

  • 2018 geborene Hengste
  • bis einschließlich Mai 2019 geborene Hengste
  • im Juni 2019 geborene Hengste mit Attest

Ab 01. Juli 2019 geborene Hengste sind nicht zugelassen.

Im Juni 2019 geborene Hengste könnten zugelassen werden, wenn ein Attest

eines Fachtierarztes für Pferde über den Entwicklungsstand des Pferdes bei Aufnahme des Trainings vorliegt. Dieses Attest ist vor dem Trainingsbeginn zu erstellen und sollte ausweisen, dass der Hengst die entwicklungsbedingten Voraussetzungen für den Trainingsbeginn erfüllt.

Hintergrund dafür sind die Diskussionen rund um den Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns junger Pferde, der laut der neuen Leitlinien Tierschutz im Pferdesport erst ab dem 30. Lebensmonat erfolgen sollte.

Die Teilnahme an einem der Vorauswahltermine ist Bedingung um zur Hauptkörung des Verbandes im Oktober zugelassen zu werden.

Dies gilt für alle Hengste, die unserem Verband noch nicht zur Körung vorgestellt wurden, mit Ausnahme von in anderen Züchtervereinigungen bereits im Hengstbuch I eingetragenen Hengsten.

Gegen das Ergebnis der Auswahl kann kein Widerspruch eingelegt werden.

Hengste, die auf einem Auswahltermin nicht zur Körung zugelassen wurden, können auf der Nachkörung vorgestellt werden.

Hengste mit Zuchtbescheinigung unseres Verbandes können auf der Nachkörung 3-jährig nur vorgestellt werden, wenn sie 2-jährig auf einem Vorauswahltermin gezeigt wurden oder nach dem 1. Juli 2019 geboren wurden.

Gem. Vorstandsbeschluss vom 31.07.2019 können sowohl 2,5-jährige als auch 3-jährige Hengste auf den Vorauswahlterminen mit Beschlag vorgestellt werden.

Nennungsschluss:                  06. August 2021

Anmeldegebühr:                    € 40,-

Nachnenngebühr:                   € 60,-   (€ 40,- wird mit der Körgebühr verrechnet)

Foto für Körkatalog:               € 10,-

Die original Zuchtbescheinigung ist bei der Vorauswahl vorzulegen.

Ablauf:

-      Messen

-     Vorstellung auf festem Boden

1.Schritt auf die Körkommission zu

2.Aufstellen des Hengstes

3. Schritt von der Kommission weg

4.Trab auf die Kommission zu

5. Trab von der Kommission weg

 -   Vorstellung in der Halle

1.   Freilaufen im Trab und Galopp

2.   Schrittring je Rasse und Bekanntgabe des Ergebnisses (zugelassen bzw. nicht zugelassen zur Körung)

3. Fototermin für ausgewählte Hengste

Für die zur Körung ausgewählten Hengste ist das Blanko-Formular der tierärztlichen Bescheinigung das vom Verband ausgegeben wird, von einem Fachtierarzt für Pferde auszufüllen.


Die ausgefüllte tierärztliche Bescheinigung ist spätestens bis zum 22. Oktober 2021 (Poststempel) an die Geschäftsstelle des Verbandes zu senden.

Ohne Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung kann der Hengst nicht zur Körung zugelassen werden.


Achtung! Für alle zugelassenen Hengste wird eine DNA-Abstammungsüberprüfung auf Vater und Mutter verlangt. Hengste deren Abstammung nicht auf beide Eltern überprüft werden kann, können nicht zugelassen werden (Beschluss Delegiertenversammlung 2012).  

Hengste mit ausgeschorenen Ohren oder entfernten Tasthaaren können aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht zur Körung zugelassen werden. 

Anmeldung