Hengstvorauswahl für die Ponykörung in Verden, 13.12.2025

Bedburg – Donnerstag, 23. Oktober 2025

Hengststation Schurf, Sankt Rochus Str. 1b, 50181 Bedburg

Verden – Samstag, 25. Oktober 2025

Lindhooper Straße 92, 27283 Verden (Aller)

 Zur Hengstvorauswahl bzw. zur Körung sind zugelassen:

  • 2022 geborene Hengste
  • bis einschließlich im Juni 2023 geborene Hengste

WICHTIG für im Juni 2023 geborene Hengste:

Für die Hengste, die zum Zeitpunkt der Körung unter 30 Monate alt sind (nach 13. Juni 2023 geboren), muss nach der Zulassung und vor der anschließenden Vorbereitung für die Körung eine tierärztliche Bescheinigung über die tierärztliche Untersuchung auf eine ausreichende physische und psychische Belastbarkeit vorgelegt werden.

Hengste, die ab dem 01. Juli 2023 geboren sind, werden nicht zur Hengstvorauswahl zugelassen.

Der Hengst muss im Besitz eines Mitglieds des Verbandes der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover e.V. sein.

Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular, welches auf hier veröffentlicht ist.

Nennungsschluss:                  02. Oktober 2025

Anmeldegebühr:                   € 50,- (Die Anmeldegebühr ist bei der Anmeldung zu bezahlen)

Nachnenngebühr:                 € 25,-

Fotogebühr für Körkatalog:   € 20,- (Pflicht für jeden zugelassenen Hengst)                 

Die Teilnahme an einem der Hengstvorauswahltermine ist Bedingung, um zur Hauptkörung des Verbandes im Dezember zugelassen zu werden.

Dies gilt für alle Hengste, die in unserem Verband noch nicht zur Körung vorgestellt wurden, mit Ausnahme von in anderen Züchtervereinigungen bereits im Hengstbuch I eingetragenen Hengsten.

Gegen das Ergebnis der Auswahl kann kein Widerspruch eingelegt werden.

Hengste, die auf einem Auswahltermin nicht zur Körung zugelassen wurden, können auf der Nachkörung im Februar vorgestellt werden.

Gem. Vorstandsbeschluss vom 31.07.2019 können sowohl 2,5-jährige als auch 3-jährige Hengste auf den Vorauswahlterminen mit Beschlag vorgestellt werden. Auf den Vorauswahlterminen sind Hengste ohne Beinschutz vorzustellen.

Der Einsatz von Raschelpeitschen u. ä.  ist nicht erlaubt.

Es wird das Tragen eines Reithelmes für alle nah am Pony/Pferd arbeitenden Personen empfohlen.

Des Weiteren ist die Anlage 8 - Regelungen für Hengstvorauswahlen und Körveranstaltungen der Pony, Kleinpferde und Sonstigen Rassen zu beachten.

Diese ist auf www.ponyhannover.de/index.php/verband/satzung-des-verbandes veröffentlicht.

Die original Zuchtbescheinigung (Pferdepass) ist bei der Vorauswahl vorzulegen.

Es werden keine Kopfnummern gestellt.  Eigene Kopfnummern sind mitzubringen.

Ablauf Hengstvorauswahl:

-           Identifizierung und Messen der Hengste

 

-           Vorstellung auf festem Boden

1. Schritt auf die Körkommission zu

2. Aufstellen des Hengstes

3. Schritt von der Kommission weg

4. Trab auf die Kommission zu

5. Trab von der Kommission weg

Die Note für die Korrektheit des Ganges, die anlässlich der Vorstellung auf festem Boden bei der Hengstvorauswahl vergeben wird, wird für die Körung übernommen.

 

-           Vorstellung in der Halle

1.  Freilaufen im Trab und Galopp

2. Schrittring je Rasse und Bekanntgabe des Ergebnisses (zugelassen bzw. nicht zugelassen zur Körung)

-           Fototermin für die zugelassene Hengste

Für die zur Körung ausgewählten Hengste ist das Blanko-Formular der tierärztlichen Bescheinigung, das vom Verband ausgegeben wird, von einem Fachtierarzt für Pferde bzw. Tierarzt mit Schwerpunkt Pferd auszufüllen.

Die ausgefüllte tierärztliche Bescheinigung ist spätestens bis zum 08. Dezember 2025 (Poststempel) an die Geschäftsstelle des Verbandes zu senden. Die tierärztliche Bescheinigung sollte zum Zeitpunkt der Körung nicht älter als 14 Tage sein. Ohne Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung im Original kann der Hengst nicht zur Körung zugelassen werden.

Für alle zugelassenen Hengste wird eine DNA-Abstammungsüberprüfung auf Vater und Mutter verlangt. Hengste deren Abstammung nicht auf beide Eltern überprüft werden kann, können nicht zugelassen werden (Beschluss Delegiertenversammlung 2012).

Hengste mit ausgeschorenen Ohren oder entfernten Tasthaaren können aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht zur Körung zugelassen werden.

Wegen der großen Anzahl von Pferden auf einem Platz und der dadurch gegebenen Ansteckungsgefahr, sind Hengste aus verseuchten Gebieten vom Körplatz fernzuhalten. Das gilt ebenfalls für Hengste, die eine ansteckende Erkrankung -gleich welcher Art- aufweisen.